Rauchmelderpflicht in Rheinland-Pfalz
Rauchmelder sind Lebensretter
Brandrauch ist tödlich. Darum können selbst kleine Brände zur lebensbedrohenden Gefahr werden. Vor allem schlafende Menschen sind gefährdet. Bevor sie aufwachen, werden sie durch Rauch bewusstlos. Es droht die Gefahr des Erstickens.
Der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz rät darum zum Einbau von Rauchmeldern in Wohnhäusern.
Ein Rauchmelder erkennt frühzeitig den tödlichen Brandrauch und warnt durch einen lauten, durchdringenden Ton. Menschen werden so frühzeitig geweckt und alarmiert, dass Rettung möglich ist.
Montagetipps
- Ein Rauchmelder pro Wohnung als Mindestschutz zwischen Wohn- und Schlafbereich.
- Besser: Rauchmelder vor jedem Schlafbereich und in den Schlaf- und Kinderzimmern.
- Bei mehrgeschossigen Gebäuden, Rauchmelder auch im Treppenhaus montieren.
- Rauchmelder können auch durch Kabel miteinander verbunden werden. Bei Gefahr alarmieren dann alle Melder gleichzeitig.
- Rauchmelder an der Decke anbringen, möglichst in der Raummitte.
- Von Wänden oder Einbaumöbeln Mindestabstand von 0,5 Meter beachten.
Rechtliche Darstellung zur Installation von Rauchwarnmeldern
Seit 2007 gilt in Rheinland-Pfalz in der Landesbauordnung folgender neu eingefügter §44 Abs. 8:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von
Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandgeruch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes entsprechend auszustatten.“
Entnommen aus: https://www.lfv-rlp.de/facharbeit/abt-personal/brandschutzerziehung/rauchmelder/